Vortrag Luftrecht mit Hans Lang

Dass viele Gleitschirmflieger sich für Luftrecht, eigentlich ein wichtiges Thema in der Fliegerei, nur punktuell und oft nur zur Prüfungsvorbereitung interessieren, sollte geändert werden, dachte sich wohl Hans Lang. Er war bei uns in München bei den bodenlos e.V. um uns das Thema näherzubringen.

Auch ich behandle das Thema eher stiefmütterlich, obwohl ich als ehemaliger Segelflieger eine sehr gute Ausbildung genossen habe. Danke an Lars, meinem ehemaligen Fluglehrer, der uns wirklich umfassend und kompetent unterrichtet hat. Ich habe mir vorgenommen, zukünftig mich mehr mit dem Thema zu beschäftigen und werde sicherlich noch den ein oder anderen Beitrag an dieser Stelle posten.

Hans ist in der Szene bekannt, er hat auf schon seit längeren die Facebook-Gruppe Luftrecht für Gleitschirmflieger gegründet. Dort gibt er immer mal wieder Tipps, stellt Quiz-Fragen oder informiert über Luftraumbeschränkungen. Vor einiger Zeit hat er das Buch Luftrecht für Gleitschirmflieger herausgegeben, ein Podcast von und mit Lucian Haas Der Luftrechtler mit vielen Hintergrundinformationen zu seiner Person ist ebenfalls verfügbar.

Der Vortrag von Hans fand am 19. April 2023 in München statt. Durchgeführt wurde der Vortrag im Namen des Vereins bodenlos e.V., vielen Dank an den Verein und an den Organisator Dmitry.

Los ging es um 19:00 Uhr mit der Vorstellung zu seiner Person, irgendwie scheint er schon alles geflogen zu haben, was eine Tragfläche besitzt. Aber am beeindruckendsten ist wohl seine militärische Ausbildung als Jetpilot.

Folgend nur eine kurze Beschreibung des Vortragsinhalts, die mir besonders in Erinnerung geblieben sind.

Der Vortrag

Inhalte

Die Inhalte seines Vortrags:

  • Rechtsvorschriften
    • Bestimmungen
  • Ausbildung / Pilot
    • Erlaubnispflicht
    • Gültigkeitsdauer
    • Alkohol / Drogen
    • Straft- und Bußgeldvorschriften
  • Flugbetrieb
    • Sichtflugregeln
    • Mindestabstände
    • Ausweichregeln
  • Lufraumgliederung
    • Oberer / Unterer Luftraum
    • Kontrollierter / unkontrollierter Luftraum
    • NOTAMs
    • Höhenmessereinstellungen
    • Bestimmungen Auslang
  • Besonderheiten bei Überlandflügen
    • Kontrollierter Luftraum
    • Außenlandung

Rechtsvorschriften

Mal ehrlich, wer von uns Piloten weiß, welche Gesetze sich hinter der LuftVO, LuftVZO usw. versteckt? Ich auch nicht, eine Auffrischung tat not. Ein besonderer Hinweis gab er uns bezüglich Versicherungen, hier besonders die Haftpflicht und Bergeversicherung, zu überprüfen. So eine Bergung kann schließlich schnell mal in die tausende gehen.

Man ist angehalten eine Flugvorbereitung durchzuführen, muss diese jedoch nicht schriftlich festhalten. Eine Außenlandung sollten im Zweifelsfall als Sicherheitslandung deklariert werden (gilt besonders für A-Schein Piloten).

Das Abwerfen von Bananenschalen, wie jemand scherzhaft erwähnte, auch wenn diese rückstandslos verrotten, ist übrigens nicht erlaubt.

Ausbildung / Pilot

Es gibt keine offizielle Alkoholgrenze, wie im Vergleich zum Straßenverkehr, aber es ist trotzdem dringend geraten, sein Landebier auch wirklich erst nach der Landung zu trinken.

Flugbetrieb

Es gilt der Grundsatz, der Klügere gibt nach. Thermikkreisen am Hand, in Deutschland gelten die Standard-Vorflugregeln, d.h. der Pilot mit dem Hang rechts hat Vorflug, in Österreich ist es genau umgekehrt, hier hat der kreisende Vorflug.

Luftraumgliederung

In Deutschland gibt es die Besonderheit der Trennfläche FL 95, d.h. wir sollten bis maximal zu dieser Flugfläche fliegen, da theoretisch und praktisch die großen Flieger auf FL 100 fliegen können.

Die Flugsicherungen bieten hervorragende Quellen, um sich ein Bild von der Luftraumstruktur zu machen. Als weitere Quelle wurde Openflightmaps genannt. Von anderen Quellen wie z.B. in den Flugplanungstools (FlyXC und ThermiXC) integrierten Luftraumdarstellung wurde abgeraten, da möglicherweise nicht aktuell oder nicht komplett.

Besonderheiten bei Überlandflügen

Hier der dringende Hinweis von Hans, sich die NOTAMs zu Gemüte zu führen. Das geht z.B. über entsprechende Apps oder über die Internetseiten der Flugsicherungen von der DFS oder Austro Control. Da NOTAMs schwer zu lesen sind, hat er uns das DFS Buch NOTAM von A bis Z mit Erläuterungen zum Thema empfohlen.

Linksammlung

Folgende Linksammlung hat uns Hans zur Verfügung gestellt:

Streckenplanung

ThermiXC eigener Hinweis: Seit neuestem bietet auch ThermiXC die Viento Talwindkarte an.
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
VIENTO-Flugkarten
FlyXC
Alpines Pumpen

Lufträume, NOTAMs

Austro Control GmbH
Deutscher Aero Club
open flightmaps
Fliegen in Frankreich
AIS-Portal der DFS
DHV Fliegen im Ausland (Luftraumnutzung)
DHV NOTAM von A bis Z
European Hang Gliding and Paragliding Union
Schweizerischer Hängegleiter Verband Luftraum
NOTAM Info
LX Gesetze

Fazit

Hans wurde uns mit dem Satz „Wir freuen uns sehr, euch zu unserem ersten Vortrag in 2023 einzuladen – das Thema ist Luftrecht für Gleitschirmflieger. Trocken und langweilig? Na, nicht wahr!“ angekündigt. Und so war es dann auch, er hat uns das trockene Thema recht anschaulich näher gebracht, untermauert mit dem ein oder anderen lockeren Spruch. So verging die Zeit wie im Flug, immerhin von 19:00 bis 22:00 Uhr, mit einer 10-minütigen Pause. Aber natürlich kann man die ganze Spannbreite des Flugrechts nicht in 3 Stunden im Detail abhandeln. Man sollte seinen Vortrag aber zum Anlass nehmen, sich selbstständig näher mit dem Thema zu befassen. Mit der umfassenden Linksammlung hat er uns die Basis hierfür gegeben. Ich kann ihn und seinen Vortrag guten Gewissens weiterempfehlen.

Wie schon oben geschrieben, hat er ein Buch Luftrecht für Gleitschirmflieger vor einigen Monaten herausgegeben, gemäß der Rezension von Lucian Haas ist das Buch empfehlenswert. Ich selbst werde mich in den nächsten Wochen ebenso mit dem Buch auseinandersetzen.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Hans Lang

    Vielen Dank für deine Empfehlung. Ich komme gerne jederzeit wieder zu euch.

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